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Faceboook-Seitenbetreiber sind für Datenverarbeitung mitverantwortlich

von | Jun 5, 2018 | DSGVO, Online Marketing, Social Media Marketing

Der EuGH hat nun am 5. Juni 2018 in einem ziemlich lange anhaltenden Streit zwischen einem Privatunternehmen und einer Landesdatenschutzbehörde entschieden, dass Facebook-Seitenbetreiber für die Datenverarbeitung durch Facebook mitverantwortlich sind.

Konkret bedeutet dies, alle Betreiber einer Facebook-Seite müssen die Besucher derselben nun darauf hinweisen, das und vor allem WIE Facebook die Daten verarbeitet.

Tja wie man das umsetzen soll ist jetzt die Frage. Darüber wurde sich natürlich mal wieder nicht ausgelassen.

Fakt ist aber, man muss auf seiner Facebook-Seite jetzt zwingend auf die Datenverarbeitung hinweisen. Bis nicht mehr dazu bekannt gegeben wird und sich eventl. ein paar Experten dazu äussern, werden wir bei unseren Kunden die Datenverarbeitung von Facebook in die Datenschutzerklärung aufnehmen und einen Link (der ja sowieso drauf sein sollte) auf die  Datenschutzerklärung der Webseite setzen.

Wir bleiben dran und werden den Blog aktualisieren, sollte es konkreter werden.

UPDATE: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke sagt auf Twitter: „Diese Entscheidung dürfte so auf Facebook-Pixel, Google-Dienste, Instagram etc. übertragbar sein und wird das Internet maßgblich veränden.“

UPDATE: In seinem Artikel bei allfacebook.de klärt Dr. Schwenke auf, welche Auswirkungen die Entscheidung des EuGH bisher hat: der EugH hat entschieden, dass Seitenbetreiber auf Facebook für dessen potentielle Datenverstöße mithaften. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland entscheiden, ob Facebook Datenschutzverstöße begangen hat. Außerdem muss geklärt werden, ob sich die Datenschutzbehörde dabei zuerst an Facebook wenden muss oder auch an die Seiten-Betreiber wenden kann (was laut Dr. Schwenke durchaus im Bereich des Möglichen liegen könnte, falls Facebook sich weiterhin unkooperativ zeigt.)

UPDATE: Was wären wir dieser Tage ohne die DSK? Genau! Darum hat sie jetzt auch sofort zu diesem Thema Stellung genommen. Diese kann hier als pdf heruntergeladen werden. Was sind jetzt die Fakten?

  1. Fanpage-Betreiber müssen Besucher transparent über die Datenverarbeitung informieren.
  2. Fanpage-Betreiber müssen sich selbst versichern, dass Facebook alle benötigten Informationen zur „Erfüllung der Informationspflichten“ zur Verfügung stellt.
  3. Bei einem Tracking auf der Facebook-Seite, egal welcher Art, muss grundsätzlich eine Einwilligung eingeholt werden.
  4. Fanpage-Betreiber müssen mit Facebook einen sogenannten Joint Control Contract abschließen, der die gemeinsame Zuständigkeit für die Datenverarbeitung klärt. Diesen Vertrag muss Facebook bereitstellen.

Einen ausführlichen und auch kritischen Artikel zu allen Auswirkungen der DSK-Entschließung findet ihr bei Dierks Digital Recht von Rechtsanwältin Nina Diercks.

Laut Frau Diercks ist das einzige, dass Fanpage-Seitenbetreiber momentan technisch ansatzweise umsetzen können Punkt 1: die Informationspflicht. Dies könne beispielsweise mit einem Link auf die Information zur Datenverarbeitung auf der Webseite geschehen, die eine Passage zur Datenverarbeitung auf Facebook enthält.

Natürlich ist jetzt auch Facebook in Zugzwang und wird wohl bald in irgendeiner Art und Weise handeln. Bis es soweit ist, sollten wir alle ruhig bleiben und nicht in Panik verfallen. Auch wenn man nur ohne Facebook Fanpage bei diesem Thema momentan zu 100% auf der sicheren Seite sein kann, raten etliche Rechtsanwälte derzeit dazu, die Situation im Auge zu behalten, den Informationspflichten nachzukommen und abzuwarten.

UPDATE: Die Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs hat allen Facebook Seiten- und Gruppenbetreibern jetzt genialerweise einen kostenlosen Muster-Datenschutzhinweis zur Verfügung gestellt.

Diesen könnt ihr hier downloaden: https://lawlikes.de/fbdse/ und anpassen. Danach könnt ihr diesen als pdf auf eure Webseite laden und dann von Facebook aus darauf verlinken.
Hier in diesem Video gibt es noch einen Hinweis zum Thema Rechtssicherheit: https://www.facebook.com/law.likes/videos/1076422565845146/

Uns ist wichtig zu betonen, dass es 100% Rechtssicherheit derzeit einfach nicht geben kann. Dafür ist das Thema zu neu und zu undurchsichtig. Dennoch ist es schön zu sehen, wie die Community dabei zusammen hält.

Wie immer dürft ihr gerne auf uns zukommen, wenn ihr technische Unterstützung benötigt.

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Über den Autor

Webdevelopper und Suchmaschinenexperte, Spezialisiert auf Wordpress und Bootstrap. Gründer von Lightning Presentation